Vorgehen unserer Sektion während Corona
Stand: 6.6.2020
Liebe Mitglieder und Freunde des DAV Lörrach,
in den Besprechungen des Kriseninterventionsteams vom 2. und 6. Juni 2020 haben wir die Situation zu unseren Vereinstätigkeiten auf Basis der aktuellen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 26. Mai 2020 und den zugehörigen FAQs des Landes Baden-Württemberg behandelt.
Wir können Euch heute über weitere Erleichterungen in unserer Vereinstätigkeit informieren:
Wiederaufnahme des Touren-, Kurs- und Trainingsbetriebs in Baden-Württemberg
Gemäß der oben genannten Regelungen des Landes Baden-Württemberg gilt:
„Es gilt keine allgemeine Ausgangsperre. Sport im Freien öffentlichen Raum ist mit Personen aus Ihrem und einem weiteren Hausstand erlaubt. Zu anderen Personen sollte der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Beim Laufen oder Radfahren sollten die Abstände eher zehn bis 20 Meter betragen. Inzwischen ist auch organisierter Sport drinnen und draußen unter Auflagen wieder erlaubt.“
Das Kriseninterventionsteam hat hierzu bei der Bürgerhotline des Gesundheitsamtes vom Landkreis Lörrach nachgefragt. In der Antwort vom 4. Juni 2020 wird uns die Wiederaufnahme unserer Vereinstätigkeiten unter Einhaltung der bestehenden Vorgaben (Sicherheitsabstand etc.) der allgemeinen Corona-Verordnung bestätigt.
Dies bedeutet, dass wir unseren Touren-, Kurs- und Trainingsbetrieb gemäß unserer offiziellen Programmplanung in Baden-Württemberg ab sofort wieder regulär aufnehmen können.
Bitte achtet dabei auf die jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen bei Anreise und Durchführung der Aktivität sowie bei Übernachtungen.
Wiederaufnahme des Touren-, Kurs- und Trainingsbetriebs in der Schweiz
Ab Montag, dem 15. Juni 2020 werden auch in der Schweiz wieder Aktivitäten unserer Sektion möglich sein. Wir gehen davon aus, dass ab diesem Tag die Grenzen wieder geöffnet sind. Hierbei sind die Regelungen der Schweiz einzuhalten (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html). Für unsere Aktivitäten in der Schweiz legen wir zudem die „Empfehlungen und Maßnahmen für den Bergsommer 2020“ des SAC zu Grunde (https://www.sac-cas.ch/de/covid).
Auch in der Schweiz sind die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen bei Anreise und Durchführung der Aktivität sowie bei Übernachtungen einzuhalten.
Weitere Informationen
Das Geschäftszimmer ist seit Anfang Juni wieder zu den gewohnten Zeiten am Montag und Donnerstag von 19 bis 20 Uhr geöffnet unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen.
Sofern sich eine Änderung der Sachlage ergibt, werden wir Euch selbstverständlich informieren. Bitte beachtet auch die Informationen auf der Homepage des Deutschen Alpenvereins https://alpenverein.de.
Wir danken Euch für Euer Verständnis sowie die Beiträge zur erfolgreichen Umsetzung der derzeitigen Maßnahmen!
Herzliche Grüße
Euer Kriseninterventionsteam
krisenintervention@dav-loerrach.de