Vorgehen unserer Sektion während Corona
Stand: 6.7.2020
Liebe Mitglieder und Freunde des DAV Lörrach,
in der Besprechung des Kriseninterventionsteams vom 6. Juli 2020 haben wir die Situation zu unseren Vereinstätigkeiten auf Basis der aktuellen behördlichen Grundlagen und den Empfehlungen des Bundesverbandes des DAV behandelt.
Inzwischen haben schon einige Veranstaltungen unserer Sektion stattgefunden, außerdem haben wir auch Rückmeldungen unserer Trainer von Fortbildungen des Bundesverbandes bekommen. Alle diese Rückmeldungen zeigen, dass es mit wenigen Auflagen grundsätzlich möglich ist, unser Touren- und Kursprogramm durchzuführen.
Touren-, Kurs- und Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg (evtl. Abweichungen in anderen Bundesländern beachten)
Die vier Eckpunkte für die Durchführung unserer Touren und Kurse bzw. von Trainingsveranstaltungen:- Hygieneregeln: Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln – regelmäßiges Händewaschen bzw. Händedesinfektion als Basis für den Infektionsschutz.
- Maximale Gruppengröße für Touren, Kurse und Trainingsveranstaltungen: Seit 1. Juli ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum von max. 20 Personen (aus verschiedenen Haushalten) erlaubt. Die Corona Sportverordnung vom 1. Juli 2020 gibt noch einen weitere wichtigen Hinweis: In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
- Einhaltung der Abstandsregel: Die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m gilt weiterhin als maßgeblich dafür, das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Es wird aber im Touren- und Kursbetrieb immer wieder dazu kommen, dass dieser Abstand unterschritten werden muss (Partnercheck, Aufgabenkontrollen usw., aber auch bei gemeinsamer Anfahrt im Sektionsbus bzw. in Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften oder bei Vorbesprechungen). Im Rahmen unserer Tätigkeiten im Touren-, Kurs- und Trainingsbetrieb wird dies aber grundsätzlich toleriert (s.o.). Der Einsatz einer Maske ist weiterhin zu jeder Zeit möglich.
- Tracing – Teilnehmerliste und -befragung: Es bleibt weiterhin bei der Befragung der Teilnehmer bezüglich ihres Gesundheitszustandes und der Registrierung aller Teilnehmer.
Touren-, Kurs- und Trainingsbetriebs in der Schweiz
Seit Montag, den 6. Juli 2020 gilt ebenfalls für die Schweiz eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel inkl. Bergbahnen usw. Zu den Schutzmasken trifft das BAG folgende Aussage:
Als Gesichtsmasken im Sinne dieser Bestimmung gelten Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie auch Textilmasken, die eine hinreichende, Dritte schützende Wirkung haben. Primär werden zertifizierte bzw. konforme Masken empfohlen. Textilmasken, welche die Empfehlungen der Swiss National COVID-19 Science Task Force erfüllen, sind gegenüber andern Textilmasken, speziell Eigenanfertigungen, zu favorisieren. Schals oder andere unspezifische Textilien sind keine Gesichtsmasken. Von der Pflicht ausgenommen sind zum einen Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag.
(Auszug Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26, Version vom 3. Juli 2020)
Der Einsatz der in Deutschland üblichen Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff (Gesichtsmaske) ist somit auch in der Schweiz zugelassen!
Desweiteren gelten die Regeln des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html. Für unsere Aktivitäten in der Schweiz legen wir zudem die „Empfehlungen und Maßnahmen für den Bergsommer 2020“ des SAC zu Grunde (https://www.sac-cas.ch/de/covid).
Auch in der Schweiz sind die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen bei Anreise und Durchführung der Aktivität sowie bei Übernachtungen einzuhalten. Somit kommen die gleichen Punkte wie o.g. zum Tragen: allgemeine Hygieneregeln- maximale Gruppengröße: keine Einschränkung für unsere Tätigkeiten; die bei uns üblichen Gruppengrößen von 10 bis 20 Personen stellen kein Problem dar
- Abstandsregel: Die Abstandsregel beträgt 1,5 m, außerdem wird akzeptiert, wenn der Abstand über kurze Zeiträume (max. 15 Minuten; siehe BAG) nicht eingehalten werden kann.
- Tracing – Teilnehmerliste und -befragung: Vorgehen wie in Deutschland – zu jeder Aktivität wird wie gewohnt die Teilnehmerbefragung durchgeführt und eine Teilnehmerliste geführt (mind. 4 Wochen aufbewahren).
Weitere Informationen
- Geschäftszimmer: Es ist weiterhin zu den üblichen Zeiten am Montag und Donnerstag von 19 bis 20 Uhr geöffnet. Das Material kann wieder wie gewohnt von allen Mitgliedern unserer Sektion ausgeliehen werden.
- Vorbesprechungen: Diese können wieder im Geschäftszimmer durchgeführt werden, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können.
- Sektionsbus: Die Sektionsbusse können für alle unserer Veranstaltungen genutzt und mit 9 Personen voll besetzt werden; dies gilt für alle Länder, in die unsere Veranstaltungen momentan führen. Es besteht keine Maskenpflicht.
- Hüttenbesuche: In Verbindung mit Besuchen auf Hütten ist darauf zu achten, dass z.B. eigene Desinfektionsmittel mitzubringen sind. Weitere besondere Regeln sind auf den entsprechenden Hütten zu erfragen.
Bitte kommt auf uns zu, wenn Ihr Fragen habt oder Eure Erfahrungen in dieser Situation mit uns teilen möchtet.
Herzliche Grüße
Euer Kriseninterventionsteam
krisenintervention@dav-loerrach.de