Vorgehen unserer Sektion während Corona
Update: 19.6.2021
Liebe Mitglieder und Freunde des DAV Lörrach,
die Lage verändert sich derzeit fast täglich, und die Regelungen sind regional sehr unterschiedlich. Insbesondere wird die gesamte Schweiz ab dem 20.6.2021 nicht mehr zu den Risikogebieten zählen. Auch Frankreich und Italien beginnen die Ein- und Ausreisebedingungen zu lockern.
Wir bitten um Euer Verständnis, dass es nicht möglich ist, die Vielzahl der Regelungen an dieser Stelle aktuell zu halten. Ihr werdet von unseren Touren- und Kursleitern informiert, ob und in welcher Form eine geplante Veranstaltung, bei der Ihr Euch angemeldet habt, durchgeführt werden kann. Bei spezifischen Fragen wendet Euch bitte an Eure Ansprechperson für die Tour bzw. den Kurs.
Wir wünschen Euch erlebnisreiche, schöne Touren und Kursen mit unserer Sektion
Euer Kriseninterventionsteam
krisenintervention@dav-loerrach.de
Stand: 7.6.2021
Liebe Mitglieder und Freunde des DAV Lörrach,
in der Besprechung des Vorstands und Beirats vom 7. Juni 2021 haben wir die Situation zu unseren Vereinstätigkeiten auf Basis der aktuellen behördlichen Grundlagen behandelt. Nach Bekanntgabe der aktualisierten Corona- und Sportstättenverordnung freuen wir uns, Euch folgende Informationen geben zu können.
Grundsätzlich ist ab sofort wieder organisierter Vereinssport ab 20 Personen erlaubt. Trotzdem bestehen noch Einschränkungen. Im Folgenden findet Ihr die Rahmenbedingungen für Aktivitäten des DAV Lörrach, geltend ab 7. Juni 2021:
- Aktuell gilt in Baden-Württemberg / Landkreis Lörrach die Öffnungsstufe 3 (Inzidenz < 100). Damit ist der organisierte Vereinsport mit bis zu 20 Personen ab sofort wieder möglich. Hier müssen allerdings die bekannten GGG-Regeln beachtet werden (geimpft, genesen bzw. getestet – Selbsttest unter Aufsicht). Sofern der Inzidenzwert für fünf Tage unter 35 bleibt, entfällt die Testpflicht (voraussichtlich ab diese Woche Samstag).
- Für die Schweiz gilt derzeit für touristische Aktivitäten die 24-h-Regel. Bei einem mehrtägigen Aufenthalt müssen Ein- und Ausreiseformulare sowie bei der Ausreise ein Antigen-Test nachgewiesen werden. Eine Ausnahme bilden momentan die Kantone Argau, Basel, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich – hier wurden die oben genannten Regelungen bereits aufgehoben.
- In Frankreich gilt derzeit noch die 30-km-Regel (ausgehend vom Heimatort, maximale Aufenthaltsdauer 24 Stunden). Andernfalls muss bei der Einreise ein PCR-Test nachgewiesen werden. Ebenfalls gilt eine Testpflicht bei der Rückreise nach Deutschland. Zudem muss die Reise mittels Ein- und Ausreiseformularen dokumentiert werden. Wegen der nächtlichen Ausgangssperre ist die Reisezeit auf 6 bis 21 Uhr beschränkt.
- Ab sofort sind unter Berücksichtigung der oben genannten Regeln wieder Touren und Kurse möglich.
- Auch unsere Trainingsveranstaltungen können wieder aufgenommen werden.
- Im Rahmen der Vorstandssitzung haben wir noch einmal bestätigt, dass die GGG-Regeln gleichwertig zu behandeln sind. Eine Mitnahme z.B. nur von Geimpften ist im Rahmen unserer Veranstaltungen nicht möglich.
- Das Geschäftszimmer bleibt zu den normalen Geschäftszeiten (Montag und Donnerstag von 19 bis 20 Uhr) unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregelungen geöffnet.
Wir wünschen Euch ganz viel Spaß bei den Veranstaltungen!
Herzliche Grüße
Euer Vorstands- und Beiratsteam
krisenintervention@dav-loerrach.de