Vorgehen unserer Sektion während Corona
Stand: 23.11.2021
Liebe Mitglieder und Freunde des DAV Lörrach
in der Besprechung des Kriseninterventionsteams vom 22. November 2021 haben wir die Situation zu unseren Vereinstätigkeiten auf Basis der aktuellen behördlichen Grundlagen behandelt. Ab dem 24. November 2021 veröffentlicht das Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Die veröffentlichten Regelungen ermöglichen grundsätzlich weiterhin die Durchführung unseres Touren- und Kursprogramms sowie der Trainingsveranstaltungen.
Allgemein sind bei Veranstaltungen im Freien derzeit keine spezifischen G-Regeln zu beachten. Durch die bundesweite Einführung der Alarmstufen ergeben sich aber starke Einschränkungen für nicht geimpfte Personen (Kontaktbeschränkungen). Bitte beachtet zudem die spezifischen Regelungen bei der An- und Abreise bzw. beim Besuch von Gaststätten und bei Übernachtungen.
Bei Veranstaltungen in Räumen (z.B. Vorbesprechungen, Training) gilt bei der Alarmstufe die 2G-Regel in Deutschland. Die Teilnehmer müssen hierbei den entsprechenden Status gegenüber dem Tourenführer bzw. dem Trainer nachweisen.
Bei Touren ins Ausland beachtet bitte die landesspezifischen Regelungen. In der Schweiz sind dies derzeit:- 3G bei Restaurantbesuchen und Übernachtungen
- ggf. Meldeprozess bei der Ein- bzw. Ausreise
Das Geschäftszimmer bleibt weiterhin geöffnet. Wir möchten darauf hinweisen, dass durch die 2G-Pflicht immer ein entsprechender Nachweis mitgeführt werden muss. Zudem gelten weiterhin die bekannten AHA-Regelungen.
Wir hoffen, dass sich die Rahmenbedingungen nicht weiter verschärfen. Bitte informiert Euch regelmäßig über die tagesaktuellen Änderungen. Bleibt gesund und munter!
Herzliche Grüße
Euer Kriseninterventionsteam
krisenintervention@dav-loerrach.de