Mitgliedsbeiträge
Berechnungsgrundlage ist immer das Jahr in dem das Mitglied das entsprechende Lebensjahr vollendet.
A-Mitglieder: 72 € (ab 2025: 78 €) – Aufnahmegebühr 20 €
A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 26. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.
B-Mitglieder: 44 € (ab 2025: 48 €) – Aufnahmegebühr 20 €
B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung auf Antrag und zwar- a) verheiratete Mitglieder, deren Ehegatte einer Sektion des Deutschen Alpenvereins als A- oder B-Mitglied gemäß Ziffer c, d, e oder als Junior angehört.
- b) Mitglieder, deren Lebenspartner der gleichen Sektion als A-Mitglied angehört unter der Voraussetzung, dass beide Partner eine gemeinsame Adresse und Bankverbindung angeben.
- c) Mitglieder, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen oder aus anderen Gründen über kein eigenes Einkommen verfügen und zwar vom vollendeten 26. bis zum vollendeten 28. Lebensjahr
- d) Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und einen Antrag auf Beitragsvergünstigung bis 30.9. für die Folgejahre gestellt haben.
- e) Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junioren sind.
Anträge auf Beitragsvergünstigung für das Folgejahr sind bis 30.10. d.J. an die Sektion zu richten.
C-Mitglieder: 20 € (ab 2025: 30 €) – keine Aufnahmegebühr
C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior- a) einer anderen Sektion des DAV angehören
- b) oder wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind und einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.
D Junioren: 35 € – Aufnahmegebühr 20 €
Junioren sind Vollmitglieder im Alter von 18 bis 25 Jahren.
Kinder / Jugend einzeln: 20 € – Aufnahmegebühr 10 €
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre
Familienbeitrag: 116 € (ab 2025: 126 €) – inkl. Kindern bis vollendetem 18. Lebensjahr – Aufnahmegebühr 40 €, plus 10 € je Kind
Familien sind Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, die als A- oder B-Mitglieder der gleichen Sektion angehören, sowie deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Familienbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für ein A- und ein B-Mitglied zusammen, die Kinder bleiben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei. Auf Antrag beitragsfrei als Kind im Sinne des Familienbeitrags kann auch ein Kind gelten, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.
Bei Alleinerziehenden sind die Kinder ebenfalls bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.
Fälligkeit des Jahresbeitrages
Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Jahres zu entrichten. Der Jahresbeitrag sowie die einmalige Aufnahmegebühr werden im Regelfall per Lastschrift eingezogen. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, erhalten den Mitgliedsausweis nach Eingang des Jahresbeitrages.
Bei Zahlungsverzug ist die Sektion Lörrach berechtigt Mahngebühren zu erheben.
Eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft durch die Sektion bei Beitragsschulden und behalten wir uns vor.
Leistungen
Die aus den Beitragszahlungen entstehenden Vergünstigungen beginnen mit dem Bezug des Mitgliedsausweises, aber nicht vor dem 01. Dezember des vorhergehenden Jahres und erlöschen spätestens mit der Gültigkeit des Mitgliedsausweises des Folgejahres am 28.Februar (bei ungekündigter Mitgliedschaft).
Änderungen der Anschrift und / oder der Bankverbindung
Änderungen der Anschrift und/oder der Bankverbindung sind schnellstmöglich an die Sektionsadresse/ E-Mail-Adresse mitzuteilen, damit die regelmäßige Zustellung des DAV PANORAMA, des LÖRRACH alpin und des Mitgliedsausweises gewährleistet werden kann.
Sektionswechsel
Mitglieder die in eine andere Sektion des DAV im neuen Kalenderjahr übertreten wollen, müssen bei der Sektion Lörrach bis spätestens zum 30. September des Vereinsjahres kündigen und die Kündigungsbestätigung bei der aufnehmenden Sektion vorlegen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt eines Mitgliedes ist der Sektion schriftlich mitzuteilen, er wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres (31. Dezember). Der Austritt ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres (30. September) zu erklären.