Teilnahmebedingungen zu Sektionstouren und -kursen
Allgemeines
Alle Bergsportarten gehören zu den Risikosportarten. Jeder Teilnehmer hat die Verpflichtung, sich bereits im Vorfeld einer Veranstaltung über alle Voraussetzungen zu informieren und diese bei Teilnahme zu erfüllen.
Teilnahme
An Veranstaltungen kann jedes Sektionsmitglied teilnehmen, das die Voraussetzungen lt. Ausschreibung erfüllt. Gäste (d.h. Mitglieder anderer Sektionen oder Nichtmitglieder) sind willkommen, sofern sie diese ebenfalls erfüllen. Sektionsmitglieder haben bei begrenzter Teilnehmerzahl jedoch Vorrang hinsichtlich ihrer Teilnahme. Über diese entscheidet der Leiter der Veranstaltung. Für die Teilnahme an Sektionstouren und -kursen wird von Nichtsektionsmitgliedern eine erhöhte Teilnahmegebühr (lt. Ausschreibung) erhoben.
Art der Tour
Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei ausgeschriebenen Touren um Führungstouren. Der Tourenführer übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer, genießt das volle Vertrauen dieser und trifft alle wesentlichen Entscheidungen, z.B. zur Routenwahl, zu Sicherungsmaßnahmen oder ggf. auch zum Abbruch der Tour.
Eine Gemeinschaftstour ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer vorgegebenen Führung. Die Teilnehmer sind dem Organisator und idealerweise auch untereinander bergsteigerisch bekannt. Sie sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. Der Tourenführer fungiert als Organisator, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für die Teilnehmer. Ausgeschriebene Gemeinschaftstouren sind als solche gekennzeichnet.
Bei kursbezogenen Übungstouren handelt es sich um Touren, die sich speziell als Anwendungstouren zu bestimmten Kursen eignen. Sie stehen grundsätzlich allen Mitgliedern zur Teilnahme offen, allerdings haben die Teilnehmer bestimmter Kurse Vorrang.
Anreise und Fahrtkosten
Die Anreise zu Veranstaltungen erfolgt in Fahrgemeinschaften, oder mit dem ÖV. Die Fahrtkosten betragen 0,30€ / km / Pkw bzw. 0,50€ / km / Sektionsbus. Sie werden vom Leiter vereinnahmt.
Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online über unsere Vereinshomepage (www.dav-loerrach.de) unter Touren- & Kursprogramm. Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung eine automatische Versandbestätigung seiner Anfrage, eine Anmeldeestätigung jedoch erst nach Rückbestätigung durch den Leiter.
Teilnahmegebühr
Touren
Teilnahmegebühren für Touren werden während der Tour an den Leiter entrichtet. Dieser kann zusätzlich zur Teilnahmegebühr einen angemessenen Vorschuss für von ihm zu leistende Vorauszahlungen (z.B. Hüttenreservierung) einfordern.
Kurse
Teilnahmegebühren für Kurse sind nach Anmeldebestätigung durch den Kursleiter bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn unter Angabe der Kursnummer auf das folgende Konto zu überweisen: IBAN DE68 6835 0048 0001 0568 37, BIC SKLODE66 bzw. für Überweisungen aus der Schweiz als Inlandsüberweisung in CHF IBAN CH10 8921 4000 0010 5683 7. Erst mit Überweisung der Gebühr hat der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme. Übernachtungen und Fahrtkosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Erfolgt die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn, ist die Teilnahmegebühr sofort zu überweisen.
Der Leiter kann zusätzlich zur Teilnahmegebühr einen angemessenen Vorschuss für von ihm zu leistende Vorauszahlungen (z.B. Hüttenreservierung) einfordern.
Vorbesprechung
Zu allen Veranstaltungen findet eine Vorbesprechung statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Die Entscheidung, in welcher Form (z.B. in Präsenz, online, per E-Mail) diese stattfindet, obliegt dem Leiter.
Ausrüstung
Die für die Veranstaltung notwendige Ausrüstung wird vom der Leiter im Rahmen der Vorbesprechung benannt und ist vom Teilnehmer mitzubringen. Im Geschäftszimmer steht für Sektionsmitglieder Ausrüstung in begrenztem Umang zur Ausleihe zur Verfügung. Nur Leiter können für ihre Veranstaltung eine Sammelreservierung und -ausleihe vornehmen. Die Geschäftsordnung für den Verleih von Ausrüstungsgegenständen und Literatur kann im Geschäftszimmer erfragt bzw. von unserer Vereinshomepage unter Geschäftszimmer heruntergeladen werden.
Ausschluss von der Teilnahme an einer Tour bzw. einem Kurs
Der Leiter kann Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, die sich nicht an seine verbindlichen Anordnungen halten. Ebenso kann er Teilnehmer ausschließen, die unzureichend ausgerüstet sind oder den Anforderungen bzw. Voraussetzungen laut Ausschreibung nicht gewachsen sind.
Absage, Änderung oder Abbruch einer Tour bzw. eines Kurses
Die Sektion behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, zu ändern oder abzubrechen. Dies kann z.B. geschehen auf Grund von Sicherheitserwägungen, Wetterbedingungen, des Ausfalls des Leiters oder auch des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung.
Bei Absage einer Veranstaltung werden ggf. geleistete Vorauszahlungen (z.B. Teilnahmegebühr, Reservierungskosten) erstattet. Eine Ausnahme bilden nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen (z.B. für verbindliche Hüttenreservierungen, Fahrkartenbuchungen), sofern sie nicht auf den Ausfall des Leiters zurückzuführen sind.
Stornierungsfristen und -kosten
Nach der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt im Allgemeinen folgende Stornierungsfrist (siehe auch Hinweis unten):
- Kurse: bis 15 Tage vor Beginn
- Touren: bis 8 Tage vor Beginn
Ist die Stornierungsfrist abgelaufen, muss die betreffende Person alle anfallenden Kosten, die zu ihren Lasten gehen, tragen. Dies betrifft insbesondere Teilnahmegebühren sowie Übernachtungs- und Reisekosten (anteilig z.B. auch für die An- und Abreise mit dem Auto oder Sektionsbus). Bei einer kurzfristigen Absage nach Ablauf der Stornierungsfrist wird die betreffende Person vom Leiter über die Höhe ggf. zu übernehmender Kosten informiert. Die Begleichung dieser hat zeitnah innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Hiervon abweichende Regelungen sind z.B. auf Grund der Art und Länge einer Veranstaltung möglich. Die Information über angepasste Stornierungsfristen erfolgt spätestens mit der Anmeldebestätigung durch den Leiter.
Kostenerstattung für Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende
Für Jugendliche bis 18 Jahren, für Schüler, Auszubildende und Studierende bis 25 Jahren ohne eigenes Einkommen werden bei Veranstaltungen bis zu 50%, bzw. bis max. 40€ / Tag der Kosten für Fahrt, Aufstiegshilfen und Übernachtung von der Sektion erstattet. Ein Antrag ist über den Leiter (Vermerk im Touren- / Kursbericht) zu stellen. Die Erstattung erfolgt über das Jugendreferat.
Haftung und Versicherung
Der Versicherungsschutz des ASS für sportliche Aktivitäten im alpinen Bereich gilt nur für DAV-Mitglieder (auch sektionsübergreifend). Nicht-DAV-Mitglieder sind bei Teilnahme nicht versichert (Bergrettung, Sporthaftpflicht).
Datenerhebung
Die bei Anmeldung von Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der dort abgegebenen Datenschutzerklärung gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung verarbeitet. Teilnehmer willigen in die Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zwecke ein. Der jederzeit mögliche Widerruf der Datenverarbeitung ist als Rücktritt von der Anmeldung zu werten. Die Daten werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht.
Bei Veranstaltungen der Sektion Lörrach des DAV e.V. können Fotos (Einzelfotos, Gruppenfotos), sowie Tourenberichte mit den Namen der Teilnehmern zur Veröffentlichung in Printmedien, auf der Homepage und den sozialen Medien angefertigt werden.
Diese Fotos und Berichte werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V. wie folgt verwendet:
- Printmedien der örtlichen Presse und der Sektion Lörrach des DAV e.V. (z.B. im Sektionsmagazin „Lörrach alpin“)
- Veröffentlichung auf den Internetseiten der Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V.
- Instagram-Seiten der Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V.
Teilnehmer willigen in die Verarbeitung ihrer Fotos zu diesem Zwecke ein. Die Einwilligung gilt auch für teilnehmende Kinder, für die die Teilnehmer erziehungsberechtigt sind. Die Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V. weist darauf hin, dass bei einer Veröffentlichung der Fotos im Internet der Abruf weltweit möglich ist. Eine Weiterverarbeitung der Fotos durch Dritte kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Teilnehmer sind jederzeit berechtigt, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den gespeicherten Daten zu ersuchen. Ebenfalls ist es zu jeder Zeit möglich die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen. Teilnehmer können von diesem Anliegen jederzeit ohne Angaben von Gründen Gebrauch machen.
Im Programm verwendete Abkürzungen
Gz Gehzeit / Fz Fahrzeit, h / Std Stunde, Hm Höhenmeter / Tm Tiefenmeter (Höhendifferenz), TF Tourenführer, KL Kursleiter, Org Organisation, TG Teilnahmegebühr, TN Teilnehmer, TZ max. Teilnehmerzahl, ÖV öffentliche Verkehrsmittel, ÜN Übernachtung, HP Halbpension, SV Selbstversorger