Teilnahmebedingungen zu den Sektionstouren und -kursen
Allgemeines
Alle Bergsportarten gehören zu den Risikosportarten. Jede*r Teilnehmer*in hat die Verpflichtung, sich bereits im Vorfeld einer Veranstaltung über alle Voraussetzungen zu informieren und diese bei Teilnahme zu erfüllen (Ausschluss siehe Durchführung).
Teilnehmer*innen
An Veranstaltungen kann jedes Sektionsmitglied teilnehmen, das die Voraussetzungen lt. Ausschreibung erfüllt. Gäste (d.h. Mitglieder anderer Sektionen oder Nichtmitglieder) sind willkommen, sofern sie diese ebenfalls erfüllen. Sektionsmitglieder haben bei begrenzter Teilnehmerzahl jedoch Vorrang hinsichtlich ihrer Teilnahme. Über diese entscheidet der Leiter der Veranstaltung. Für die Teilnahme an Kursen wird von Nichtsektionsmitgliedern eine erhöhte Kursgebühr (lt. Ausschreibung) erhoben.
Art der Tour
Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei ausgeschriebenen Touren um Führungstouren. In diesem Fall übernimmt der/die Tourenführer*in die Verantwortung und trifft alle wichtigen Entscheidungen (siehe Durchführung). Eine Gemeinschaftstour ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer vorgegebenen Führung. Alle Teilnehmer*innen sind den gesetzten Zielen selbständig gewachsen, d.h. sie wären in der Lage, die Tour auch eigenständig durchzuführen. Sie wird idealerweise aus einer bestehenden Gruppe heraus organisiert, bei der Entscheidungen über die Tour, die Durchführung, den Zusammenhalt der Gruppe usw. stets gemeinsam getroffen werden.
Anreise und Fahrtkosten
Die Anreise zu Veranstaltungen erfolgt in Fahrgemeinschaften, oder mit dem ÖPNV. Die Fahrtkosten betragen 0,30€/km/Pkw bzw. 0,50€/km/Sektionsbus. Sie werden vom Leiter vereinnahmt.
Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online auf unser Vereinshomepage (www.dav-loerrach.de) unter Touren- & Kursprogramm. Der/die Teilnehmer*in erhält sofort eine automatische Versandbestätigung, eine Anmelde-, d.h. Teilnahmebestätigung jedoch erst nach Rückbestätigung durch den Leiter.
Teilnahmegebühr
Touren
Die Teilnahmegebühr für Touren ist bei Tourenbeginn an den/die Tourenführer*in zu entrichten. Diese*r kann zusätzlich zur Teilnahmegebühr einen angemessenen Vorschuss für von ihm/ihr zu leistende Vorauszahlungen (z.B. Hüttenreservierung) einfordern.
Kurse
Die Kursgebühr ist nach Anmeldebestätigung durch den/die Kursleiter*in zu zahlen, spätestens jedoch 4 Wochen vor Kursbeginn unter Angabe der Kursnummer sowie des Teilnehmernamens auf das Sektionskonto (IBAN DE68 6835 0048 0001 0568 37, BIC SKLODE66) bei der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden per Überweisung zu begleichen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr sofort zu überweisen.
Der/die Kursleiter*in kann zusätzlich zur Kursgebühr einen angemessenen Vorschuss für von ihm zu leistende Vorauszahlungen (z.B. Hüttenreservierung) einfordern.
Vorbesprechung
Zu allen Veranstaltungen findet eine Vorbesprechung statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Entscheidung, in welcher Form (z.B. in Präsenz, online, per E-Mail) diese stattfindet, obliegt dem/der Leiter*in.
Ausrüstung
Die notwendige Ausrüstung wird vom/von der Leiter*in der Veranstaltung im Rahmen der Vorbesprechung benannt und ist vom Teilnehmer mitzubringen. Im Geschäftszimmer steht für Sektionsmitglieder Ausrüstung in begrenzter Anzahl zur Ausleihe zur Verfügung. Nur Leiter*innen können für ihre Veranstaltung eine Sammelreservierung und -ausleihe vornehmen. Die Geschäftsordnung für den Verleih von Ausrüstungsgegenständen und Literatur kann im Geschäftszimmer erfragt bzw. von unserer Vereinshomepage unter Geschäftszimmer heruntergeladen werden.
Ausschluss von der Teilnahme an einer Tour bzw. einem Kurs
Die Tour- bzw. Kursleitung kann Teilnehmende von einer Veranstaltung aus-schließen, die sich nicht an ihre verbindlichen Anordnungen halten. Ebenso kann sie Teilnehmende ausschließen, die unzureichend ausgerüstet sind oder den Anforderungen bzw. Voraussetzungen laut Ausschreibung nicht gewachsen sind.
Absage, Änderung oder Abbruch einer Tour bzw. eines Kurses
Die Sektion behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, zu ändern oder abzubrechen. Dies kann z.B. geschehen auf Grund von Sicherheitserwägungen, der Wetterbedingungen, des Ausfalls der Touren- bzw. Kursleitung oder des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung.
Bei Absage einer Tour bzw. eines Kurses werden ggf. geleistete Vorauszahlungen (z.B. Kursgebühr, Reservierungskosten) erstattet. Eine Ausnahme bilden nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen (z.B. für verbindliche Hüttenreservierungen, Fahrkartenbuchungen), sofern sie nicht auf den Ausfall der Touren- bzw. Kursleitung zurückzuführen sind.
Stornierungsfristen und -kosten
Nach der verbindlichen Anmeldung zu einem Kurs oder einer Tour gilt im Allgemeinen folgende Stornierungsfrist (siehe auch Hinweis unten):
- Kurse: bis 15 Tage vor Beginn
- Touren: bis 8 Tage vor Beginn
Ist die Stornierungsfrist abgelaufen, muss die betreffende Person alle anfallenden Kosten, die zu ihren Lasten gehen, tragen. Dies betrifft insbesondere Kurs- und Teilnahmegebühren sowie Übernachtungs- und Reisekosten (an-teilig z.B. auch für die An- und Abreise mit dem Auto oder Sektionsbus). Bei einer kurzfristigen Absage nach Ablauf der Stornierungsfrist wird die ent-sprechende Person von der Touren- bzw. Kursleitung über die Höhe ggf. zu übernehmender Kosten informiert. Die Begleichung dieser hat zeitnah inner-halb von 14 Tagen zu erfolgen.
Hiervon abweichende Regelungen sind z.B. auf Grund der Art und Länge einer Veranstaltung möglich. Die Information über angepasste Stornierungs-fristen erfolgt spätestens mit der Versandbestätigung durch die Touren- bzw. Kursleitung.
Kostenerstattung
Für Jugendliche bis 18 Jahren, für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende bis 25 Jahren ohne eigenes Einkommen werden bei Veranstaltungen bis zu 50%, bzw. max. 40€/Tag der Kosten für Fahrt, Aufstiegshilfen und Übernachtung von der Sektion erstattet. Ein Antrag ist über den Leiter (Vermerk im Touren-/Kursbericht) zu stellen. Die Erstattung erfolgt über das Jugendreferat.
Haftung und Versicherung
Der Versicherungsschutz des ASS für sportliche Aktivitäten im alpinen Bereich gilt nur für DAV-Mitglieder (auch sektionsübergreifend). Nicht-DAV-Mitglieder sind bei Teilnahme nicht versichert (Bergrettung, Sporthaftpflicht).
Datenerhebung
Die bei Anmeldung von Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der dort abgegebenen Datenschutzerklärung gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung verarbeitet. Teilnehmer willigen in die Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zwecke ein. Der jederzeit mögliche Widerruf der Datenverarbeitung ist als Rücktritt von der Anmeldung zu werten. Die Daten werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht.
Bei Veranstaltungen der Sektion Lörrach des DAV e.V. können Fotos (Einzelfotos, Gruppenfotos), sowie Tourenberichte mit den Namen der Teilnehmern zur Veröffentlichung in Printmedien, auf der Homepage und den sozialen Medien angefertigt werden.
Diese Fotos und Berichte werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V. wie folgt verwendet:
- Printmedien der örtlichen Presse und der Sektion Lörrach des DAV e.V. (z.B. im Sektionsmagazin „Lörrach alpin“)
- Veröffentlichung auf den Internetseiten der Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V.
- Instagram-Seiten der Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V.
Teilnehmer willigen in die Verarbeitung ihrer Fotos zu diesem Zwecke ein. Die Einwilligung gilt auch für teilnehmende Kinder, für die die Teilnehmer erziehungsberechtigt sind. Die Sektion Lörrach des Deutschen Alpenvereins e.V. weist darauf hin, dass bei einer Veröffentlichung der Fotos im Internet der Abruf weltweit möglich ist. Eine Weiterverarbeitung der Fotos durch Dritte kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Teilnehmer sind jederzeit berechtigt, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den gespeicherten Daten zu ersuchen. Ebenfalls ist es zu jeder Zeit möglich die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen. Teilnehmer können von diesem Anliegen jederzeit ohne Angaben von Gründen Gebrauch machen.
Im Programm verwendete Abkürzungen
Gz Gehzeit, h / Std. Stunde, Hm Höhenmeter bzw. Tm Tiefenmeter (Höhendifferenz), TF Tourenführer, Org. Organisation, TG Tourengebühr, TN Teilnehmer, TZ Teilnehmerzahl, ÖV öffentliche Verkehrsmittel, ÜN Übernachtung, HP Halbpension