Vorgehen unserer Sektion während Corona
Stand: 23.6.2020 (Update: 02.07.2020)
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Update: Ab dem 6. Juli 2020 gilt in der Schweiz in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
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Liebe Mitglieder und Freunde des DAV Lörrach,
- Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 16. Juni 2020 mit Anpassungen vom 23. Juni 2020 sowie den zugehörigen FAQ‘s
- Beschluss des Bundesrates der Schweiz vom 19. Juni 2020, u.a. veröffentlicht auf der Seite des BAG
- Informationen des DAV Bundesverbandes zur Coronasituation, Stand 23.06.2020.
Nach wie vor ist die Situation komplex und dynamisch. Nach der ersten Veranstaltungswoche unserer Sektion können wir bereits mehrere positive Beispiele sowohl im Touren- und Kursprogramm als auch bei unseren Senioren verbuchen. Nach jetzigem Stand werden in den kommenden Wochen fast alle geplanten Veranstaltungen durchgeführt. Die wieder angelaufenen Kursprogramme der JDAV BaWü und des DAV Bundesverbandes zeigen zudem, dass eine Wiederaufnahme unserer Vereinstätigkeiten sehr gut möglich ist – unter Beachtung einiger weniger Punkte.
Im Zusammenhang mit der Coronasituation sind tausende von offiziellen Seiten beschrieben worden und hunderte Empfehlungen werden zu allen möglichen Freizeitaktivitäten herausgegeben. Es ist unmöglich, dies an Euch weiterzugeben, deshalb haben wir die relevanten Grundregeln zu Corona zusammengefasst und anhand Beispiele erklärt.
Wiederaufnahme des Touren-, Kurs- und Trainingsbetriebs in Baden-Württemberg
(evtl. Abweichungen in anderen Bundesländern beachten)
- Anwendung der Hygieneregeln: regelmäßiges Händewaschen bzw. eine Händedesinfektion als Basis für den Infektionsschutz. In Verbindung mit Besuchen auf Hütten ist darauf zu achten, dass z.B. eigene Desinfektionsmittel mitzubringen sind. Weitere besondere Regeln sind auf den entsprechenden Hütten zu erfragen.
- Maximale Gruppengröße für Touren und Kurse: Seit 15. Juni ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum von max. 10 Personen (aus verschiedenen Haushalten) möglich. Dies bedeutet, dass wir unseren Touren-, Kurs- und Trainingsbetrieb gemäß unserer offiziellen Programmplanung in Baden-Württemberg wieder aufnehmen können, wobei die max. Gruppengröße auf 10 Personen (inkl. Trainer / Tourenführer / Kursleiter) beschränkt ist. Falls notwendig, müssen die Gruppen aufgeteilt werden. Bitte beachtet, dass ab 1. Juli dann die Zahl auf max. 20 Personen erhöht ist.
- Einhaltung der Abstandsregel: Das Infektionsrisiko (bei Anwesenheit einer infizierten Person) steigt mit der Kontaktzeit und der Intensität (Nähe). Deshalb bleibt die Abstandsregel von 1,5 m weiterhin bestehen. Es wird aber im Touren- und Kursbetrieb immer wieder dazu kommen, dass dieser Abstand unterschritten werden muss (Partnercheck, Aufgabenkontrollen usw., aber auch bei gemeinsamer Anfahrt im Sektionsbus bzw. in Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften oder bei Vorbesprechungen). Dies wird grundsätzlich da toleriert, wo es für den Kurs- bzw. Touren- oder Trainingsbetrieb notwendig ist. Aktuelle Beispiele der letzten Woche zeigen, dass hier eine offene Kommunikation in der Gruppe sehr wertvoll ist. Fragt z.B. in Eurer Gruppe nach, ob sich jemand unwohl fühlt. Außerdem ist der Einsatz einer Maske zu jeder Zeit möglich.
- Tracing – Teilnehmerliste und -befragung: Wir führen schon seit Jahren Teilnehmerlisten für unsere Veranstaltungen. Somit ist die grundsätzliche Verfolgbarkeit bei allen unseren Aktivitäten gegeben. Neu hinzu kommt nun die „Befragung“ der Teilnehmer bezüglich ihres Gesundheitszustandes bzw. eines möglichen Kontaktes zu Infizierten. Um das Thema mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand zu behandeln, haben wir unsere Teilnehmer-Liste angepasst. Auf der Rückseite sind die entsprechenden Aussagen formuliert, welche auf der ersten Seite von den Teilnehmern zu Beginn einer Veranstaltung mit ihrer Unterschrift bestätigt werden müssen. Damit erfüllen wir alle behördlichen Vorgaben auf sehr einfache Weise.
Wiederaufnahme des Touren-, Kurs- und Trainingsbetriebs in der Schweiz
Seit Montag, den 15. Juni 2020 sind auch in der Schweiz wieder Aktivitäten unserer Sektion möglich. Hierbei sind die Regelungen der Schweiz einzuhalten (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html). Für unsere Aktivitäten in der Schweiz legen wir zudem die „Empfehlungen und Maßnahmen für den Bergsommer 2020“ des SAC zu Grunde (https://www.sac-cas.ch/de/covid).
Auch in der Schweiz sind die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen bei Anreise und Durchführung der Aktivität sowie bei Übernachtungen einzuhalten. Zudem muss zu jeder Aktivität wie gewohnt vorab eine Teilnehmerliste erstellt und mind. 4 Wochen aufbewahrt werden. Die Abstandsregel beträgt seit 22. Juni nun auch nur 1,5 m, außerdem wird akzeptiert, wenn der Abstand über kurze Zeiträume (max. 15 Minuten; siehe BAG) nicht eingehalten werden kann – das kommt unserem Betrieb natürlich entgegen. In der ganzen Schweiz gibt es KEINE Maskenpflicht sondern nur Empfehlungen zum Tragen von Masken in bestimmten Situationen (siehe BAG).
Die Gruppengröße im öffentlichen Raum ist praktisch nicht mehr beschränkt, somit können auch Kurse mit 10 bis 20 Teilnehmern durchgeführt werden.
Weitere Informationen
- Geschäftszimmer: Es ist seit Anfang Juni wieder zu den üblichen Zeiten am Montag und Donnerstag von 19 bis 20 Uhr geöffnet. Das Material kann wieder wie gewohnt von allen Mitgliedern unserer Sektion ausgeliehen werden.
- Vorbesprechungen: Diese können wieder im Geschäftszimmer durchgeführt werden.
- Materialverleih bzw. Einsatz von gemeinsam genutztem Material: Dieser Punkt ist sehr umstritten. Der Übertragungsweg durch Schmierinfektion, insbesondere ausgehend von Bergsportausrüstung, spielt eine untergeordnete Rolle (eigentlich gar keine Rolle). Die Maßnahme, Material nicht gemeinsam zu nutzen, ist daher eine Empfehlung. Sie kann wahrscheinlich in den meisten Fällen einfach umgesetzt werden. Ein umsichtiger Umgang bei der gemeinsamen Nutzung von Material (Einbinden in Seil, Einsatz Expressschlingen und Karabiner, Einsatz von Bandschlingen) wird kein Problem darstellen. Eine „Desinfektion“ durch die Lagerung über Nacht wird als genügend erachtet (Austrocknung). Für mehr Informationen: https://www.alpenverein.de/bergsport/sicherheit/klettern/corona-infektionsrisiko-durch-bergsportmaterial_aid_35025.html sowie https://www.sac-cas.ch/fileadmin/Der_SAC/News/Covid_19/Schutzkonzept_Bergsport_Sektionen_und_Kurse.pdf
Sofern sich eine Änderung der Sachlage ergibt, werden wir Euch selbstverständlich informieren.
Wir möchten Euch an dieser Stelle ermuntern, mit euren ersten Erfahrungsberichten auf uns zuzukommen – nur so lernen wir alle in dieser neuen Situation. Nehmt aufeinander Rücksicht, beurteilt Situationen mit Augenmaß und Eigenverantwortung und tauscht Euch auch untereinander aus. So kommen wir weiter gut durch diese Krise.
Herzliche Grüße
Euer Kriseninterventionsteam
krisenintervention@dav-loerrach.de